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Pflegenoten
Qualitätsprüfung - Ambulanter Pflegedienst
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat eine Qualitätsprüfung nach §114 SGB XI in unserer Einrichtung durchgeführt. Diese Prüfung beinhaltet Kriterien, nach denen (gem. §115 SGB XI ) eine Bewertung des Pflegedienstes nach Noten erfolgt.
Hier finden Sie unsere Pflegenote .
