Pflegereform 2008 – damit können Sie rechnen!
Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz , das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist erhöhen sich die Leistungen für Pflegebedürftige
und ihre Angehörigen schrittweise.
Besonders erfreulich gestalten sich dabei die verbesserten Leistungen für Menschen mit Demenz- Erkrankungen und Besuchern
von Tagespflegen.
Zur Orientierung haben wir für Sie die wichtigen Änderungen übersichtlich zusammengestellt:
Ambulanter Bereich
Erhöhung der Sachleistungen (z.B. Pflege durch die Sozialstation)
bisher ab 01.07.08 2010 2012
Pflegestufe I 384 € 420 € 440 € 450 €
Pflegestufe II 921 € 980 € 1.040 € 1.100 €
Pflegestufe III 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Erhöhung des Pflegegeldes (selbst organisierte Pflege)
bisher ab 01.07.08 2010
2012
Pflegestufe I 205 € 215 € 225
€ 235 €
Pflegestufe II 410 € 420 € 430
€ 440 €
Pflegestufe III 665 € 675 € 685
€ 700 €
Stationärer Bereich (Pflege im Senioren- bzw. Pflegeheim,…)
bisher ab 01.07.08 2010
2012
Pflegestufe I - II 1.023 € / 1.279 € Keine Änderung Keine Änderung Keine Änderung
Pfelgestufe III 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Härtefall 1.688 € 1.750 € 1.825 € 1.918 €
Kurzzeitpflege jährlich 1.432 € 1.470 € 1.510 € 1.550 €
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Menschen mit Demenz – Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder psychischen
Erkrankungen) werden die Leistungen von bisher 460,- € im Jahr deutlich aufgestockt:
A) Grundbetrag bis 100 € monatlich B) Erhöhter Betrag bis 200 € monatlich
- Diese Leistung kann auch ohne dass eine Einstufung in eine Pflegestufe besteht in Anspruch genommen werden.
- Wird die Leistung im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft kann Sie ins nächste Jahr übertragen werden.
- Voraussetzung ist allerdings, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) durch Begutachtung den allgemeinen Betreuungsbedarf
feststellt.
- Dazu muss der Versicherte dies bei seiner Pflegekasse beantragen.
- Der Betrag kann dann für den Besuch der Tagespflege und der Betreuungsgruppen in Anspruch genommen werden.
Verhinderungspflege
Ist die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kann die Pflegekasse
die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr übernehmen
Durch nicht erwerbsmäßig tätige Personen
Wird die Verhinderungspflege durch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen durchgeführt (z.B. Angehörige), berechnet sich
die Verhinderungspflege wie das jeweilige Pflegegeld (Stufe I täglich 7,68 EUR max. 215,00 EUR, Stufe II täglich 15,00 EUR
max. 420,00 EUR, Stufe III täglich 24,11 EUR max. 675,00 EUR).
Eine Erhöhung des Pflegegeldes für die Verhinderungs-Ersatzpflege auf bis zu 1.470,00 EUR ist nur dann möglich, wenn die Ersatzpflege
entsprechend höhere notwendige Aufwendungen, z.B. Verdienstausfall oder Fahrkosten nachweist.
Durch die Sozialstation als zugelassener Pflegedienst
- Hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten der im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.470,00 EUR (ab 2010 - € 1.510,
ab 2012 - € 1.550), jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.
- Grundsätzlich kann die Verhinderungspflege jetzt schon nach 6 (bisher 12) Monaten Vorpflegezeit in Anspruch genommen werden.
Tagespflege
- Seit dem 01.07.08 erhalten Pflegebedürftige, die zur Sach- oder Geldleistung eine Tagespflege besuchen, einen zusätzlichen
Leistungsanspruch von 50% ihrer jeweiligen Pflegestufe.
- Wird das zusätzliche Budget für die Tagespflege nicht ausgeschöpft verfällt der Anspruch.
- Zusätzlich kann der Pflegesachleistungsbetrag je Pflegestufe zwischen Tagespflege und ambulanter Versorgung prozentual variabel
aufgeteilt werden.
- Die Möglichkeit der Kombileistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld bleiben gleichwohl bestehen.
- Die Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz stehen gegebenenfalls zusätzlich zur Verfügung
Tagespflegebudget Pflegesachleistung
Gesamtanspruch
Pflegestufe I 210,00 € 420,00 €
630,00 €
Pflegestufe II 490,00 € 980,00 €
1.470,00 €
Pflegestufe III 735,00 € 1.470,00 €
2.205,00 €
Leistungsdynamisierung
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden künftig in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert, erstmals also 2015 an die
Preisentwicklung angepasst.
Vereinfachter Leistungsanspruch
- Die Pflegeversicherung kann jetzt schon nach zwei Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden. Bisher musste man fünf
Jahre warten.
- Anträge müssen jetzt spätestens nach fünf Wochen beantwortet sein.
- Wenn der Angehörige Pflegezeit beantragt hat, muss bereits nach zwei Wochen eine Antwort erfolgen.
- Bei stationärem Aufenthalt verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf eine Woche.
Pflegende Angehörige besser gestellt
- Für pflegende Angehörige werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Neu ist dass dies auch für den Erholungsurlaub
gilt.
- Tritt ein unerwarteter Pflegefall in der Familie ein, kann der Anspruch auf unentgeltliche Freistellung von der Arbeit für
bis zu
10 Arbeitstage beansprucht werden.
- Darüber hinaus besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten der Anspruch auf unbezahlte Freistellung (Pflegezeit)
für maximal 6 Monate zur Pflege von Angehörigen Die Sozialversicherung läuft in dieser Zeit aber weiter.
Verbesserungen auch mit Beitragserhöhungen erkauft
Die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen von 1,7 auf 1,95 Prozent, für Kinderlose von 1,95 auf 2,2 Prozent des Gehalts oder
der Rente.
