Pflegereform 2008 – damit können Sie rechnen!

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz , das zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist erhöhen sich die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen schrittweise.
Besonders erfreulich gestalten sich dabei die verbesserten Leistungen für Menschen mit Demenz- Erkrankungen und Besuchern von Tagespflegen.
Zur Orientierung haben wir für Sie die wichtigen Änderungen übersichtlich zusammengestellt:

 


Ambulanter Bereich

Erhöhung der Sachleistungen (z.B. Pflege durch die Sozialstation) 
                                                                  bisher                  ab 01.07.08                   2010                           2012 


Pflegestufe I                                               384 €                    420 €                              440 €                           450 € 
Pflegestufe II                                              921 €                    980 €                           1.040 €                        1.100 € 
Pflegestufe III                                          1.432 €                 1.470 €                           1.510 €                        1.550 €

Erhöhung des Pflegegeldes (selbst organisierte Pflege) 
                                                                 bisher                  ab 01.07.08                   2010                           2012  


 

Pflegestufe I                                               205 €                    215 €                            225 €                          235 € 
Pflegestufe II                                              410 €                    420 €                            430 €                          440 € 
Pflegestufe III                                             665 €                    675 €                            685 €                          700 €

Stationärer Bereich (Pflege im Senioren- bzw. Pflegeheim,…) 
                                                                 bisher                 ab 01.07.08                     2010                             2012 

 


Pflegestufe I - II                                          1.023 € / 1.279 € Keine Änderung Keine Änderung Keine Änderung
Pfelgestufe III                                              1.432 €                 1.470 €                          1.510 €                       1.550 €
Härtefall                                                      1.688 €                 1.750 €                          1.825 €                       1.918 €
Kurzzeitpflege jährlich                                1.432 €                 1.470 €                          1.510 €                       1.550 €

 

 

 


Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Menschen mit Demenz – Erkrankungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen) werden die Leistungen von bisher 460,- € im Jahr deutlich aufgestockt:

A) Grundbetrag bis 100 € monatlich                                          B)  Erhöhter Betrag bis 200 € monatlich 

- Diese Leistung kann auch ohne dass eine Einstufung in eine Pflegestufe besteht in Anspruch genommen werden. 
- Wird die Leistung im Kalenderjahr nicht ausgeschöpft kann Sie ins nächste Jahr übertragen werden. 
- Voraussetzung ist allerdings, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) durch Begutachtung den allgemeinen Betreuungsbedarf feststellt. 
- Dazu muss der Versicherte dies bei seiner Pflegekasse beantragen. 
- Der Betrag kann dann für den Besuch der Tagespflege und der Betreuungsgruppen in Anspruch genommen werden.

 


 

Verhinderungspflege

Ist die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kann die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr übernehmen

Durch nicht erwerbsmäßig tätige Personen
Wird die Verhinderungspflege durch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen durchgeführt (z.B. Angehörige), berechnet sich die Verhinderungspflege wie das jeweilige Pflegegeld (Stufe I täglich 7,68 EUR max. 215,00 EUR, Stufe II täglich 15,00 EUR max. 420,00 EUR, Stufe III täglich 24,11 EUR max. 675,00 EUR).
Eine Erhöhung des Pflegegeldes für die Verhinderungs-Ersatzpflege auf bis zu 1.470,00 EUR ist nur dann möglich, wenn die Ersatzpflege entsprechend höhere notwendige Aufwendungen, z.B. Verdienstausfall oder Fahrkosten nachweist.


Durch die Sozialstation als zugelassener Pflegedienst 
- Hier übernimmt die Pflegekasse die Kosten der im Rahmen der Verhinderungspflege bis zu 1.470,00 EUR (ab 2010 - € 1.510, ab 2012 - € 1.550), jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. 
- Grundsätzlich kann die Verhinderungspflege jetzt schon nach 6 (bisher 12) Monaten Vorpflegezeit in Anspruch genommen werden.




Tagespflege 
- Seit dem 01.07.08 erhalten Pflegebedürftige, die zur Sach- oder Geldleistung eine Tagespflege besuchen, einen zusätzlichen Leistungsanspruch von 50% ihrer jeweiligen Pflegestufe. 
- Wird das zusätzliche Budget für die Tagespflege nicht ausgeschöpft verfällt der Anspruch. 
- Zusätzlich kann der Pflegesachleistungsbetrag je Pflegestufe zwischen Tagespflege und ambulanter Versorgung prozentual variabel aufgeteilt werden. 
- Die Möglichkeit der Kombileistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld bleiben gleichwohl bestehen. 
- Die Leistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz stehen gegebenenfalls zusätzlich zur Verfügung

                                                          Tagespflegebudget                      Pflegesachleistung                Gesamtanspruch 


Pflegestufe I                                            210,00 €                                            420,00 €                                  630,00 €
Pflegestufe II                                           490,00 €                                            980,00 €                               1.470,00 €
Pflegestufe III                                          735,00 €                                         1.470,00 €                               2.205,00 € 

 

 

Leistungsdynamisierung
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden künftig in einem dreijährigen Rhythmus dynamisiert, erstmals also 2015 an die Preisentwicklung angepasst.


Vereinfachter Leistungsanspruch 
- Die Pflegeversicherung kann jetzt schon nach zwei Versicherungsjahren in Anspruch genommen werden. Bisher musste man fünf Jahre warten. 
- Anträge müssen jetzt spätestens nach fünf Wochen beantwortet sein. 
- Wenn der Angehörige Pflegezeit beantragt hat, muss bereits nach zwei Wochen eine Antwort erfolgen. 
- Bei stationärem Aufenthalt verkürzt sich die Bearbeitungszeit auf eine Woche.



Pflegende Angehörige besser gestellt 
- Für pflegende Angehörige werden weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Neu ist dass dies auch für den Erholungsurlaub gilt. 
- Tritt ein unerwarteter Pflegefall in der Familie ein, kann der Anspruch auf unentgeltliche Freistellung von der Arbeit für bis zu
10 Arbeitstage beansprucht werden. 
- Darüber hinaus besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten der Anspruch auf unbezahlte Freistellung (Pflegezeit) für maximal 6 Monate zur Pflege von Angehörigen Die Sozialversicherung läuft in dieser Zeit aber weiter.

 

Verbesserungen auch mit Beitragserhöhungen erkauft
D
ie Beiträge zur Pflegeversicherung steigen von 1,7 auf 1,95 Prozent, für Kinderlose von 1,95 auf 2,2 Prozent des Gehalts oder der Rente.