Grundpflege

Die Caritas-Sozialstation erbringt Leistungen der Grundpflege wie beispielsweise
-
Waschen, Baden, Duschen
- An- und Auskleiden
- Mobilisation
- Betten und Lagern
- Krankenbeobachtung
- Richten und Zubereiten von Mahlzeiten
Die Kosten für diese Leistungen übernimmt bei einer
Einstufung in eine Pflegestufe die Pflegekasse als so genannte Sachleistungen bis zu folgenden Höchstbeträgen:
- Pflegestufe 1: 440.- Euro
- Pflegestufe 2: 1040.- Euro
- Pflegestufe 3: 1510.- Euro
- Härtefall: 1918.- Euro
Diese Beträge aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gewährleisten meist nur eine Grundversorgung. Sie können jederzeit mit
uns auch mehr Leistungen vereinbaren, die wir mit Ihnen privat abrechnen.
Über Art und Umfang der Leistungen schließen wir mit Ihnen einen Pflegevertrag ab. Dieser enthält auch einen Kostenvoranschlag.
So wissen Sie genau, welche Kosten entstehen und welchen Teil die Pflegekasse übernimmt.
Der Pflegevertrag wird aktualisiert, falls sich an der Pflegesituation etwas ändert. Sie erhalten dann immer einen neuen Kostenvoranschlag
von unserem Pflegepersonal ausgehändigt. Die Änderungen werden nur mit Ihrer Zustimmung gültig.
Für die Abrechnung sind die tatsächlich geleisteten Tätigkeiten ausschlaggebend. Sie sind in einem Leistungsnachweis erfasst.
Unser Angebot erstellen wir für Sie nach bestem Wissen und Gewissen.
Das heißt, wir informieren Sie über alle Kosten, die tatsächlich auf
Sie zukommen können.
Möglich ist auch eine Kombination von Pflegegeld und Sachleistung. Dabei erbringt die Sozialstation nur einen Teil der Pflegeleistung
für den Pflegebedürftigen, den anderen übernehmen die Angehörigen zum Beispiel je zu 50 Prozent.
Von der Kasse wird dann das anteilig zustehende Pflegegeld ausgezahlt.
In diesem Fall würden sich die folgenden Ansprüche ergeben:
- Pflegestufe 1:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 220,00 Euro
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 112,50 Euro - Pflegestufe 2:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 520,00 Euro
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 215,00 Euro - Pflegestufe 3:
Sachleistung (Pflege durch Sozialstation) 755,00 Euro
Pflegegeld für Angehörige (Pflegeperson) 342,50 Euro
Der Pflegebedürftige kann selbst entscheiden, in welcher Kombination er Sach- und Geldleistung in Anspruch nimmt.
Nimmt der Pflegebedürftige weder die Sachleistung noch die Kombination aus Sach- und Geldleistung in Anspruch, steht ihm je nach Einstufung folgendes Pflegegeld zu:
- Pflegestufe 1: 225.- Euro
- Pflegestufe 2: 430.- Euro
- Pflegestufe 3: 685.- Euro
Leistungspakete der Grundpflege
Pflegeschulungen im häuslichen Bereich
Die Caritas-Sozialstation bietet für Angehörige Pflegeschulungen im häuslichen Bereich. Hier werden individuelle Hilfen für den Pflegealltag vermittelt.
